2 Jahre Selbständig – Rechtskram

Steuererklärung

Ich gebe zu, davor hatte ich am meisten Angst. Ich hatte mich zwar gut vorbereitet und trotzdem dachte ich: “hoffentlich habe ich alles richtig gemacht usw.”. Ich mache die Steuererklärung mit WISO und bin damit sehr zufrieden. Auch ohne Vorkenntnisse gelingt es einem damit relativ zügig. Natürlich muss man sich in das Thema rein finden, aber man schafft es auf jeden Fall. Ich habe zwar auch noch so Manches dazu gelernt und lese heute immer noch Verschiedenes nach, aber es klappt soweit ganz gut. Ich habe keinen Steuerberater und brauche den auch nicht. Ich setze die Sachen von der Steuer ab, die möglich sind und bisher komme ich damit auch gut zurecht. Auf jeden Fall kann ich sagen, das man keine Angst vor der Steuererklärung haben braucht. Ich bereite übers Jahr hinweg meine immer brav vor und erfasse die Belege bereits, am Ende vom Jahr muss ich dann vielleicht nochmal zwei Stunden aufwenden um alles zu überprüfen, aber dann sende ich meine Steuererklärung online ans Finanzamt und fertig. Über diese Methode kann man auch immer sehen wie viel Steuern man nachzahlen muss oder was man wieder bekommen würde. Ich finde das so sehr gut, da man sich das Geld gleich zur Seite legen kann und nicht am Ende vom Jahr womöglich einen großen Batzen hinlegen muss. Aber auch an der Stelle will ich wieder sagen bei mir geht es um wirklich geringe Einnahmen, also muss ich auch nicht viel versteuern. Ich nutze die Kleinunternehmerregelung und die darf man auch nur bis zu einer bestimmten Grenze überhaupt nutzen.

  • im vorangegangenen Kalenderjahr darf der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern nicht höher als 17.500 Euro gewesen sein und
  • im laufenden Kalenderjahr darf der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein

Quelle: Existenzgründerportal

HWK oder IHK Beiträge

Ich wurde damals der IHK zugeordnet, es gibt Verschiedenes was dafür relevant ist. Bisschen was hatte ich ja auch im anderen Teil der Serie dazu geschrieben. Auch hier muss man ein bisschen aufpassen: ab 5.200,00 Euro Gewinn ist man beitragspflichtig. Das sind dann zwar auch nur rund 30€ im Jahr, aber es steigt mit dem Gewinn auch an. Informiert euch da auf jeden Fall und behaltet euren Gewinn im Auge.

Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen und Personengesellschaften, deren Gewerbeertrag/Gewinn 5.200,00 Euro nicht übersteigt, sind vom Beitrag freigestellt.

Quelle: IHK Rhein-Neckar

Ich sage es hier nur, weil man das vielleicht schnell übersieht, wenn man seinen Gewerbeschein anmeldet. Ich hatte es heute auch auf Facebook geteilt, will es aber hier auch nochmal erwähnen. Die IHK veranstaltet ganz, ganz viele kostenlose Seminare und Veranstaltungen. Weiterhin kann man sich dort über das Meiste sehr gut informieren. Zu mir waren sie immer unheimlich freundlich und haben mir alles geduldig erklärt.  An dieser Stelle auch ein großes Lob an die IHK Rhein-Neckar!

Sozialversicherung

Hier gehe ich nur kurz drauf ein. Ich habe gelesen, dass sich hier erst etwas ändert, wenn man im Nebenerwerb mehr oder wenigstens genauso viel verdient wie in der hauptberuflichen Tätigkeit. Dann muss man aufpassen und eventuell auch Beiträge leisten. Wie ich auch schon an anderer Stelle geschrieben habe – ruft einfach die zuständigen Stellen an. Mir haben die immer sofort weiter geholfen!

Gewerbeummeldung

Und eben wo ich an diesem Artikel schrieb, stellte ich mir die Frage wann muss man eigentlich sein Gewerbe ummelden. Es kann ja sein das ihr am Anfang eingetragen habt: Digitale Bildbearbeitung und im Laufe der Selbständigkeit ergibt sich, dass ihr nun auch viele Webseiten gestaltet. Das muss man dann im Gewerbeschein sozusagen nachtragen. Das kann man relativ einfach mittels Gewerbeummeldung machen. Geht am besten zum Gewerbeamt in eurer Stadt, mit Perso und etwas Geld in der Tasche dauert das nicht lange und ihr bekommt auch Hilfe beim Ausfüllend es Antrages. Kostet etwa so viel wie die Gewerbeanmeldung, ist ja in jeder Gemeinde anders. In meinem Falle sind es rund 30€. Es müssen aber nur Tätigkeitsbezeichnungen nachgetragen werden die vom bereits genannten abweichen. Es reicht also nicht “irgendeinen” Gewerbeschein (bzw. die darin genannte Tätigkeitsbezeichnung) zu besitzen und nachher verkauft man Gartenarbeit. Das wollte ich an dieser Stelle nur auch nochmal sagen. Wer sich also jetzt im Moment entschließt ein Gewerbe anzumelden, sollte gleich darauf achten möglichst alle Bereiche mit aufzunehmen. Spart nachher Zeit und Geld ;)

Ich kann es nicht oft genug schreiben: ruft die Ämter einfach an, die beißen nicht! Man kommt so auf jeden Fall oft schneller zum Ziel als ewig lange zu googlen. Ich hoffe es hat euch bisschen interessiert, wenn ich was vergessen habe – einfach nachfragen ;) Wie immer gilt übrigens das sind nur meine Erfahrungen ich kann nicht garantieren das es bei euch auch so ist oder das es richtig ist.



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